SSW-Ratsfraktion Kiel

7. Oktober 2022

Zur Vorlage des Haushalts der Landeshauptstadt Kiel für 2023 erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

„Es ist nicht einfach, in der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Situation von aufeinanderfolgenden Krisen einen Haushalt vorzulegen. Angesichts der schwierigen Umstände haben wir Respekt vor dieser Leistung des Kämmerers und der Mitarbeiter*innen im Amt für Finanzwirtschaft. Für unsere Begriffe ist das Thema Wohnen allerdings noch unterrepräsentiert. Hier wird die SSW-Ratsfraktion in den Haushaltsberatungen nachsteuern.

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29. September 2022

Die Schwarz-Grüne Landesregierung will die Mindestgrößen für Fraktionen in den Kommunalvertretungen von zwei auf drei Mandatsträger*innen hochsetzen. Dieser Schritt hat eklatante Auswirkungen auf die Abbildung des Wähler*innenwillens in den Kommunalwahlen. Zur Beratung dieser Änderung der Gemeindeordnung in der heutigen Landtagssitzung erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

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27. Mai 2022

Zum Genehmigungserlass der Kommunalaufsicht für den Kieler Haushalt und der Diskussion dazu erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

„Die Kürzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um 60 Millionen Euro von etwas über 117 Millionen Euro auf einen Teilbetrag von knapp über 57 Millionen Euro und damit um mehr als die Hälfte ist ein massiver Eingriff und verdeutlicht auf drastische Weise, dass die Landeshauptstadt Kiel bei der Kommunalaufsicht an Vertrauen verloren hat. Dort traut man der Landeshauptstadt Kiel ganz offensichtlich nicht mehr zu, die geforderte Umsetzungsquote von 60 Prozent zu erreichen. Weiterhin wird kritisiert, dass die Kieler Verwaltung die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes nicht ausnutzt. Die Kommunalaufsicht erhebt den Befund der nicht gegebenen dauernden Leistungsfähigkeit.

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21. Januar 2022

In der Personalentwicklung der Landeshauptstadt Kiel spricht sich die SSW-Ratsfraktion eindeutig für einen geregelten Stellenaufwuchs aus. Sie stellt in diesem Zusammenhang allerdings auch klar, dass dieser Aufwuchs gebremst werden muss, sobald ein Gleichgewicht zwischen der personellen und der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung gefunden ist. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

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30. Juni 2021

Zu der Situation beim Einwohnermeldeamt im Kieler Rathaus erklärt der Fraktionsvorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Marcel Schmidt:

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14. Mai 2021

Zu der schwierigen Lage des Kieler Haushalts und den Beschlüssen des Hauptausschusses zu digitalen Sitzungen der Kommunalpolitik erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Marcel Schmidt:

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11. Februar 2021

Die SSW-Ratsfraktion befürwortet grundsätzlich die Schaffung von Möglichkeiten, die Ratsversammlung als Videokonferenz durchzuführen, wenn eine Präsenzsitzung nicht möglich ist. Damit dieses Werkzeug jedoch eingesetzt werden kann, müssen einige wichtige Bedingungen, insbesondere Rechtssicherheit, erfüllt werden. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

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4. Januar 2021

Zur Beurteilung der Situation am Kieler Wohnungsmarkt durch den Oberbürgermeister, Dr. Ulf Kämpfer, und den Sozialdezernenten Gerwin Stöcken, wie sie im Interview mit den Kieler Nachrichten (KN 04.01.2021) wiedergegeben wurde, erklärt Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

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21. Dezember 2020

Zu den Hinweisen des Kieler Rathauses zum Bürgerservice unter Corona-Bedingungen, die nun auch auf Dänisch verfügbar sind, erklären die beiden Ratsleute des SSW im Kieler Rathaus, der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda:

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14. Dezember 2020

Zum faktischen Böllerverbot zu Silvester erklärt der Fraktionsvorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Marcel Schmidt:

„Die Vernunft hat ihre Chance bekommen. Der Ministerpräsident Daniel Günther hat folgendes mitgeteilt:

„…Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. An Silvester und Neujahr gibt es ein generelles An- und Versammlungsverbot. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist in der gesamten Zeit des Lockdowns verboten….“

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