Zu den Streiks der Mitarbeitenden der Awo Kiel erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:
„Die SSW-Ratsfraktion hatte bereits im März mit ihrem Antrag ‚Gerechte Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst‘ (Drs. 0213/2023) gefordert, dass die Landeshauptstadt Kiel den Trägern, die im Sozial- und Erziehungsdienst Aufgaben für sie übernehmen finanziell so ausstattet, dass sie ihre Mitarbeiter*innen nach TVöD bezahlen können. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, an diesem Prinzip darf kein Weg vorbeiführen – ob man jetzt direkt für die Landeshauptstadt arbeitet oder für einen Träger in ihrem Auftrag.
Wir danken der Mehrheitskooperation, dass sie das Thema aufgegriffen und begonnen hat, mit uns Beschlüsse dazu auf den Weg zu bringen. Die jetzigen Streiks bei der Awo zeigen uns, wie absolut dringlich es ist, dass wir hier zu einer Lösung kommen, die die Situation wieder befriedet. Jeder Tag, an dem die Betreuung streikbedingt ausfällt, ist eine Belastung für die Kinder und ihre Eltern. Tatsache ist aber auch, dass die Forderungen der Beschäftigten nach einer gerechten Entlohnung durch Anwendung des TVöD absolut berechtigt sind. Wir appellieren also an alle Beteiligten, auf diese Belange zuzugehen. Wir bitten die Stadtverwaltung um eine klare Kommunikation, ob in dieser Sache neue Beschlüsse der Ratsversammlung benötigt werden, falls die Förderung seitens der Stadt aktuell nicht ausreicht. Obendrein müssen wir wissen, wie es bei den anderen Trägern im Sozial- und Erziehungsdienst in Bezug auf die Bezahlung nach TVöD aussieht. In jedem Fall gibt es in diesem Bereich noch Einiges für uns zu tun. Wir werden das Thema weiterhin begleiten und uns für die Zukunft dafür stark machen, dass Beauftragungen von Trägern erst zustande kommen können, wenn die gerechte Bezahlung der Mitarbeitenden bereits im Vorfeld geklärt ist.“