Die SSW-Ratsfraktion begrüßt den Beschluss des Innen- und Umweltausschusses zum Beitritt der Landeshauptstadt Kiel zu dem Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Die vom Bündnis geforderte Änderung des Straßenverkehrsrechts würde Kiel die Möglichkeit geben, bei der Verkehrssicherheit besser und gezielter nachbessern zu können. Die Aspekte des ÖPNV sollten bei der Umsetzung berücksichtigt werden, um die Verkehrswende nicht auszubremsen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:
„Der Beitritt Kiels zum Bündnis ‚Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten‘ ist eine sehr gute Idee. Dessen Zielstellung sorgt dafür, dass die Landeshauptstadt einen besseren Werkzeugkasten für die Gestaltung unseres Straßenverkehrs bekommt: Die Gemeinden sollen nach Änderung des Straßenverkehrsrechts Tempo 30 innerorts auf allen Straßen anordnen können, auf denen sie es für notwendig halten. So wie alle anderen Städte hat auch Kiel ein sehr individuell ausgeprägtes Verkehrsnetz mit einer Vielzahl von Straßen, in denen eine Tempo-30-Zone besser funktionieren würde; der Rönner Weg in Elmschenhagen ist nur ein Beispiel.
Uns geht es vor allem darum, an den Stellen im Kieler Straßenverkehr nachbessern zu können, an denen die Sicherheit der Bürger*innen erhöht werden muss. Dabei ist es sinnvoll, auch die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr im Auge zu behalten. Um die Verkehrswende schnell umsetzen zu können, sind wir auf den Busverkehr angewiesen. Der sollte von den neuen Tempo-30-Regelungen nicht ausgebremst werden.
Außerdem müssen wir auch die bauliche Gestaltung der Straßen in diesem Transformationsprozess bedenken. In einigen Straßen passen Geschwindigkeitsbegrenzung und baulicher Zustand der Straßen nicht zusammen. Hier müssen vor etwaigen Beschlüssen zu Tempo 30 noch ein paar Hausaufgaben erledigt werden, damit Geschwindigkeit und Straßenzustand aufeinander abgestimmt sind. Wir erwarten allerdings, dass die anstehenden Entscheidungen über neue Tempo-30-Zonen auch in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden und die Bürger*innen über die Ortsbeiräte mit einbezogen werden.“