Zu der Berichterstattung und Diskussion um das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:
„Natürlich gönnen wir den Menschen einen fröhlichen Jahreswechsel. Aber dafür ist ein Feuerwerk in dem Ausmaß der Jahre vor der Corona-Pandemie für immer mehr Menschen nicht mehr notwendig. Es ist schade, dass das Bundesinnenministerium diese Entwicklung ignoriert und das im Dezember 2020 wegen der Pandemie gestoppte Verkaufsverbot nicht verlängert. Dabei waren die Zahlen zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kiel eindeutig. Die Verwaltung beantwortet unsere Kleine Anfrage zu den Auswirkungen des Feuerwerksverbots auf die Verletztenzahlen in Kiel (Drs. 0270/2021) unter anderem wie folgt:
‚Am 31.12.2020 und am 01.01.2021 waren im Städtischen Krankenhaus insgesamt 32 Patienten in der Notaufnahme. Dies entsprach deutlich weniger Patienten als im sonstigen 48 Stunden Regelbetrieb. […] Es wurden an beiden Tagen keine Patienten mit Verletzungen durch Feuerwerkskörper behandelt.‘
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern einzuschränken, schützt die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Menschen. Es entlastet das Gesundheitssystem und schont die Umwelt. Deshalb bleibt die SSW-Ratsfraktion ihrer Linie zur Beschränkung des ‚traditionellen‘ Individualfeuerwerks treu und wird in die Novembersitzung der Ratsversammlung einen Antrag auf örtliche Böllerverbote im Kieler Stadtgebiet einbringen.“