Anlässlich des erneuten Warnstreiks der Beschäftigten der Service GmbH im Städtischen Krankenhaus (SKK) haben die SSW-Ratsfraktion und die Linke eine Aktuelle Stunde in der heutigen Ratssitzung beantragt. Die Beschäftigten haben ein Anrecht darauf, dass sie wieder Teil des Städtischen Krankenhauses werden und endlich die Löhne bezahlt bekommen, die ihrer Arbeit angemessen sind. Dazu erklärt der SSW-Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:
„Wir hatten vor einem Jahr beantragt, dass die Beschäftigten der Service GmbH wieder in das Städtische Krankenhaus eingegliedert werden und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden. Seit Jahren sind diese Servicekräfte von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Ihre verantwortungsvolle Arbeit – wie zum Beispiel die Sicherstellung der Hygienestandards von Notaufnahme und OP-Sälen – wird momentan weit unter Wert entlohnt.
Wir sind beeindruckt vom Kampf der Beschäftigten der Service GmbH, die für ihren Warnstreik jedes Recht auf ihrer Seite haben, um faire und gerechte Löhne durchzusetzen. Gute Arbeit bedeutet eine Bezahlung, von der man auch im Alter leben kann. Wenn wir, die Landeshauptstadt Kiel, unsere Arbeitskräfte in die Altersarmut entlassen, sind wir ein schäbiger Arbeitgeber. Die aktuell vorliegenden Angebote an die Beschäftigten sind Abspeisungen, die teils unter dem Mindestlohn liegen.
So wie die Eingliederung der Servicekräfte aktuell läuft, bzw. nicht läuft, ist nicht akzeptabel. Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer machte sich im letzten OB-Wahlkampf für Gute Arbeit in der Landeshauptstadt stark. Das müssen wir jetzt gemeinsam umsetzen: Die zur Verfügung stehenden Freiräume müssen genutzt werden, um den Beschäftigten endlich klare und vernünftige Angebote vorzulegen.
Wir verbitten uns, dass an irgendeiner Stelle Druck auf die Mitarbeiter*innen der Service GmbH ausgeübt wird. So etwas passt nicht zu einem Unternehmen der Landeshauptstadt. Im Gegenteil sind wir es, die weiterhin Druck ausüben werden: darauf, dass die Verwaltung endlich den Ratsbeschluss zur Wiedereingliederung umsetzt und die gute Arbeit der Servicekräfte endlich gut entlohnt wird. Die Landeshauptstadt ist in der Arbeitgeberverantwortung. Die bleibt bei allen anderen Verantwortlichkeiten, wie z.B. der des Bundes, bestehen. Dieser Verantwortung müssen wir uns – auch als Ratsversammlung – bewusst sein und ihr gerecht werden.“