5. Mai 2023

Aktuelle Stunde: drohendes Chaos in der Ratsversammlung durch Schwarz-Grüne Änderung am Kommunalrecht

Die Änderung des Kommunalrechts durch die Schwarz-Grüne Landesregierung, die unter anderem zur Folge hat, dass die Mindestfraktionsgrößen angehoben werden, wird absehbar zu chaotischen Verhältnissen auch in der Kieler Ratsversammlung führen. Um über die bestehenden Unsicherheiten beraten zu können, hat die SSW-Ratsfraktion zu diesem Thema für die kommende Sitzung der Ratsversammlung eine Aktuelle Stunde beantragt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

„Das umstrittene Gesetz von CDU und Grünen, das in großen Kommunalparlamenten die Mindestzahl von Mandaten zur Fraktionsbildung von 2 auf 3 erhöhen soll, schränkt die Mitwirkungsrechte kleinerer Parteien massiv ein und zwingt damit die Landtagsfraktionen von SSW und FDP zu einer Normenkontrollklage, da es absehbar verfassungswidrig ist. Die SSW-Ratsfraktion begrüßt diese Klage und erkennt auch den im gleichen Zug beim Landesverfassungsgericht gestellten Antrag auf einstweilige Anordnung als notwendig an. Damit soll die Anhebung der Mindestfraktionsgrenze ausgesetzt werden, bis das Landesverfassungsgericht in der Hauptsache über das abstrakte Normenkontrollverfahren entschieden hat.

Marcel Schmidt – Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel

Wir erleben eine Zeit mit starker Rechtsunsicherheit für die Ratsversammlung, für die im Ergebnis CDU und Grüne verantwortlich sind: Es besteht die reale Gefahr, dass mitten in der kommenden Wahlperiode Fraktionen aufgelöst werden müssen oder neu gegründet werden können. Dadurch besteht schon jetzt ein nie dagewesenes Maß an Rechtsunsicherheit und es ist dringend erforderlich, dass die Ratsversammlung dies für die Bürger*innen nachvollziehbar diskutiert, da auch in der Öffentlichkeit ein erhebliches Maß an Unsicherheit und Informationsbedarf besteht. Aus diesem Grund hat die SSW-Ratsfraktion für die kommende Ratssitzung eine Aktuelle Stunde beantragt, da wir der Auffassung sind, dass diese brisanten Vorgänge wegen ihres Folgenreichtums für die Kommunalwahl unbedingt noch vor dem Wahltermin beraten werden müssen.“

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