Zur Beratung der „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ in der kommenden Sitzung der Kieler Ratsversammlung erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:
„Als Reaktion auf das Anfang Juli in Kraft getretene Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz hat die Landeshauptstadt Kiel eine Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ausgearbeitet, die am Donnerstag der Ratsversammlung zum Beschluss vorgelegt wird. Dadurch bekommt die Stadt unter anderem die Möglichkeit, Bußgelder gegen Eigentümer*innen zu verhängen, die ihre vermieteten Wohnimmobilien verwahrlosen und die Mieter*innen mit den Problemen allein lassen.
In der Vergangenheit gab es in Kiel immer wieder Fälle, in denen der Stadtverwaltung die Hände gebunden waren, wenn Eigentümer von vermieteten Wohnimmobilien nicht auf Beschwerden ihrer Mieter*innen reagierten und sie – mitunter buchstäblich – im Regen stehen ließen. Wir begrüßen es sehr, dass die Verwaltung jetzt ein Instrument an die Hand bekommt, mit dem sie im Sinne der Mieter*innen in Kiel eingreifen kann. Eigentum verpflichtet und im Fall von Wohnraum sehen wir eine besondere Pflicht, da die Wohnverhältnisse eines Menschen stets unmittelbar mit dessen Lebensqualität verknüpft sind, was gerade im Falle von Mängeln besonders deutlich zutage tritt.
Das neue Landesgesetz und die Satzung der Stadt als dessen Ausführungsinstrument begrüßen wir deshalb ausdrücklich, da die bisher verfügbaren Mechanismen zum Schutz des Wohnraums in Kiel noch nicht ausreichen. Wir werden die Anwendung der Satzung eng begleiten und hoffen, dass es hilft, die Lebensverhältnisse in schwierigen Mietverhältnissen zu verbessern. Nach wie vor ändert aber auch ein besserer Wohnraumschutz nichts daran, dass insgesamt noch viel zu viel Wohnraum – vor allem bezahlbarer und geförderter – in Kiel fehlt. Es wäre schön, wenn das Land auch hier mehr Hilfe leisten würde.“