Die Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH), den Städten Verbote von Silvesterfeuerwerk und Böllern zu vereinfachen, ist in weiten Teilen deckungsgleich mit einem entsprechenden Ratsantrag der SSW-Ratsfraktion. Der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt erklärt dazu:
„Die Möglichkeiten der Kommunen sind in Deutschland stark begrenzt, wenn es darum geht, Silvesterfeuerwerke und das Abbrennen von privaten Feuerwerkskörpern sinnvoll zu regulieren und einzuschränken. Um diesen Zustand zu überwinden, haben wir bereits im August unseren Ratsantrag ‚Feuerwerke ganzheitlich betrachten und begrenzen‘ (Drucksache 0734/2019) in die Kieler Ratsversammlung eingebracht. Genau wie die Forderung der DUH, hat auch unser Antrag den Zweck, mittel- und langfristig dafür zu sorgen, dass die Kommunen mit den richtigen Werkzeugen versehen werden, Feuerwerke nach eigenem Ermessen zu beschränken, wenn sie sich dafür entscheiden.
Die gesellschaftliche Debatte über Feuerwerke und über die daraus entstehenden Belastungen für Menschen, Umwelt und Tiere entwickelt sich von Jahr zu Jahr weiter. Die Mehrheit der Deutschen ist mittlerweile dafür, Feuerwerke – nicht nur um den Jahreswechsel herum – einzuschränken. Wir sprechen uns dafür aus, diesem Bewusstseinswandel Rechnung zu tragen und den Kommunen die Möglichkeit zu geben, in dieser Sache selbst gestalten zu dürfen und den jeweiligen Willen ihrer Bevölkerung umzusetzen. Leider haben wir für unseren Antrag in der Ratsversammlung bislang keine Mehrheit bekommen. Die Forderung der Umwelthilfe zeigt uns jedoch, dass wir mit unserem Vorstoß nach wie vor auf dem richtigen Weg sind. Feinstaub-Feuerwerke sind nicht mehr zeitgemäß: Das wissen die KielerInnen und wir werden weiter daran arbeiten, dafür Mehrheiten zu bekommen.“