Die SSW-Ratsfraktion greift den Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz vom 25.11.2020 mit der Bundeskanzlerin auf: Sie beantragt in der kommenden Sitzung der Kieler Ratsversammlung, dass beim Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten ist. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:
„Das Ergebnis der Ministerpräsident*innenkonferenz ist eindeutig: Es soll kein Feuerwerk beim kommenden Jahreswechsel geben. Der Beschluss ist aus unserer Sicht ein Minimalkonsens und deutschlandweit umzusetzen. Wir haben ihn in nahezu übereinstimmendem Wortlaut in einem Antrag an die Kieler Ratsversammlung untergebracht.
In diesem Antrag fordern wir, die Ratsversammlung möge den Kieler*innen empfehlen, zum Jahreswechsel 2020/2021 auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Gleichzeitig bitten wir darin die Verwaltung, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit auf belebten Straßen und Plätzen die Verwendung von Pyrotechnik untersagt werden kann, um größere Gruppenbildung zu vermeiden. Die in Kiel zuständigen Behörden, sollen bei der Auswahl der betroffenen Plätze und Straßen dem Sicherheitsgedanken und der Verantwortung für die Menschen größtmögliche Rechnung zu tragen. Es darf keine öffentlich veranstalteten Feuerwerke geben.
Die Gründe für einen Verzicht auf Feuerwerk waren schon immer vielschichtig, stehen bei dem vorliegenden Beschluss von Ende November jedoch direkt mit der Corona-Pandemie in Verbindung. Neben der Vermeidung von Gruppenbildungen und den damit einhergehenden Ansteckungsrisiken, ist es dringend nötig, dass wir zusätzliche Belastungen für unser Gesundheitssystem vermeiden: Durch das Abbrennen von Böllern und Feuerwerkskörpern, besonders im Zusammenspiel mit Alkohol, gibt es an Silvester eine signifikant erhöhte Zahl an Intensivpatienten. Um die Auslastung der Krankenhäuser nicht überzustrapazieren und das sowieso schon an der Belastungsgrenze arbeitende medizinische Personal zu entlasten, ist es notwendig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Darunter fällt dieses Jahr das Verbot von Böllern und Feuerwerkskörpern auf belebten Straßen und Plätzen. Neben dem vordringlichsten Ziel der Entlastung für die Intensivmedizin und der Vermeidung neuer Ansteckungen hat ein Verbot weitere positive Effekte für die Reduzierung der Feinstaubbelastung, eine saubere Umwelt und den Schutz von Tieren.“