18. November 2022

Flughafen Holtenau mit emissionsfreien Antrieben zukunftssicher aufstellen

Zur Entscheidung der Kieler Ratsversammlung, die Diskussion um eine Modernisierung des Flughafens Holtenau in Hinblick auf elektrische Luftverkehrsantriebe im Wirtschaftsausschuss zu vertiefen, erklärt Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion:

„Längst erfahren wir an zahlreichen Stellen, dass der Wandel von klimaschädlichen Verbrennungsmotoren hin zu klimafreundlicheren und vor allem nachhaltigeren Antrieben alle Bereiche des Waren- und Personenverkehrs erfasst. In Kiel sind wir auf diesem Gebiet in den vergangenen Monaten ein gewaltiges Stück vorangekommen. Wir entwickeln neue Verkehrskonzepte für die Innenstadt. Die Elektrifizierung der KVG-Flotte schreitet voran. Und nicht zuletzt der Beschluss, wieder eine schienengebundene Straßenbahn zu installieren, sorgen für klimafreundliche und nachhaltige Verkehre.

Gleichzeitig zeichnet sich mittlerweile auch in für die Luftfahrt eine solche Wende ab. Neben elektrischen Antrieben sind auf Wasserstoff basierende Antrieb sowie aus verschiedenen Formen der Energiespeicherung zusammengestellte Systeme in der Entwicklung. Sie sollen das Fliegen auch ohne Kerosin möglich machen und eröffnen gleichzeitig neue Formen des Luftverkehrs. Damit können herkömmliche Verkehre umwelt- und ressourcenschonender als bisher erfolgen und vielerorts Verkehrsnetze so entlastet werden, dass sie irgendwann vielleicht sogar abgebaut werden können.

Mit seiner universitäts- und stadtnahen Lage bietet der Flughafen Holtenau ideale Bedingungen für die Landeshauptstadt Kiel, diese Entwicklungen aufzugreifen und sich zu einem Zentrum dieser technologischen Transformation zu machen. Diese Chance und ihre Hintergründe müssen im Bewusstsein Kiels fest verankert und schließlich genutzt werden. Der Flughafen Kiel-Holtenau kann für die E-Mobilität in der Luft zu einer Brücke zwischen Deutschland und Skandinavien werden. Darum haben wir den Antrag „Flughafen Holtenau für emissionsfreie Antriebe einrichten“ (Drs. 0877/2022) eingebracht, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, zu prüfen, wie diese geschehen kann.“

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