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Newsletter 09/2024

Kære venner,

die Sommerpause ist vorbei und wir starten in die zweite politische Jahreshälfte mit einem Erfolg: Die Ratsversammlung hat sich unserem Antrag für mehr Solaranlagen auf Kiels öffentlichen Gebäuden – wie beispielsweise auf dem Rathausdach – mit großer Mehrheit angeschlossen. Damit haben wir einen wichtigen Grundstein gelegt für mehr günstigere, dezentrale und klimafreundliche Energieerzeugung. Welche Themen wir in diesem Monat noch begleitet und vorangetrieben haben, lest Ihr im Folgenden.

Eure SSW-Ratsfraktion Kiel

Photovoltaik aufs Rathausdach: mehr Solarenergie in Kiel

Das Ziel einer Klimaneutralität in Kiel im Jahre 2035 ist ambitioniert. Um hier die notwendigen Fortschritte machen zu können, muss der Ausbau der Solarenergie in Kiel stark beschleunigt und ausgeweitet werden. Aus diesem Grund haben wir den Antrag ‚Solarenergie auf Dächern etc.‘ (Drs. 0698/2024-01) eingebracht. Ziel ist es, den Einsatz dezentraler und kleinräumlicher Photovoltaikanlagen (PV) künftig an vielen Stellen im Stadtgebiet zur Selbstverständlichkeit zu machen. Geplant ist, sowohl auf öffentlichen Gebäuden, geeigneten Freiflächen als auch auf anderen städtischen Strukturen vermehrt PV-Anlagen zu installieren. Auch das Dach des Alten Rathauses wollen wir zeitnah mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sehen; als Symbol und Vorzeigeprojekt für einen engagierten Ausbau der Solarenergie.

Um diesen Ausbau weiter zu beschleunigen, sollen die bürokratischen Hürden für Immobilieneigentümer*innen und Mieter*innen, die eigene PV-Anlagen errichten möchten, deutlich gesenkt werden. Im Bereich Denkmalschutz soll die Stadt großzügiger vorgehen, um so auch historische oder geschützte Gebäude besser in die Energiewende zu integrieren. Damit sendet Kiel ein starkes Signal an die Stadtgesellschaft und potenzielle Vorhabenträger*innen, dass Solarenergie in allen Lebensbereichen gefördert wird.

Solarenergie ist für uns nicht bloß ein zentrales Element der Kieler Klimapolitik. Der umfassende Einsatz von PV-Anlagen, sei es auf städtischen oder privaten Gebäuden, stellt aus unserer Sicht einen guten Weg dar, mittelfristig Energie für alle Kieler*innen günstiger zur Verfügung stellen zu können. Wir wünschen uns, dass Photovoltaikanlagen im Kieler Stadtbild keine Ausnahme bleiben, sondern zur Regel werden. Wir freuen uns über die breite Mehrheit, mit der der Antrag in den vorberatenden Ausschüssen und heute schließlich in der Ratsversammlung angenommen wurde.
Mehr günstige und dezentrale Energie für Kiel: Die Verwaltung muss vorangehen und mehr Solaranlagen auf den öffentlichen Gebäuden installieren. Das Dach des Alten Rathauses wäre ein guter Start dafür.
- Marcel Schmidt
Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel

KVG: höhere Löhne statt „Anwesenheitsprämie“

Die KVG-Geschäftsleitung und der Betriebsrat stehen vor einer großen Herausforderung: Das Betriebsklima und die Arbeitsbedingungen beim Fahrpersonal müssen im großen Stil aufgewertet werden, da zuletzt viele Mitarbeiter*innen das Unternehmen verlassen haben, wodurch der Fahrplan reduziert werden musste. Vor diesem Hintergrund haben wir Verständnis dafür, dass auch ungewöhnliche Wege geprüft werden, um Abhilfe zu verschaffen. Das im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität vorgestellte Maßnahmenpaket enthält viele gute Lösungsansätze für das Personalproblem. Gerade die Inflationsprämie sorgt dafür, dass das Fahrpersonal einer gerechten Entlohnung zumindest näherkommt.

An einer Stelle des Pakets setzt die KVG jedoch einen fatalen Anreiz: Die Zahlung einer sogenannten Anwesenheitsprämie für Mitarbeitende, die sich über einen bestimmten Zeitraum nicht krankmelden, kann und wird absehbar dafür sorgen, dass Busfahrer*innen trotz Krankheit ihren Dienst antreten. Die Busfahrer*innen haben eine hohe Verantwortung für die Fahrgäste und die anderen Verkehrsteilnehmer*innen, die durch eine solche Arbeitspraxis unnötig gefährdet werden können. Dazu birgt dieses Vorgehen erhebliche Infektionsrisiken; erst recht in den kommenden Grippe- und Coronawellen. Vor diesem Hintergrund sind wir erstaunt über durchaus peinliche Aussagen der KVG wie ‚Die Anwesenheitsprämie hat möglicherweise dazu motiviert, darüber nachzudenken, ob wirklich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt‘. Darin sehen wir ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Beschäftigten und der Legitimität ihrer Fehlzeiten.

Immerhin lehnt der Oberbürgermeister es ab, eine Anwesenheitsprämie auch in den anderen städtischen Betrieben einzuführen. Die KVG sollte dringend darüber nachdenken, diese Prämie einzustellen. Sie setzt Fehlanreize und sorgt unterschwellig für Misstrauen zwischen den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung. Wir halten Investitionen in den Gesundheitsschutz und eine höhere Entlohnung des Fahrpersonals für einen besseren Weg.
„Das Fahrpersonal der KVG braucht eine bessere Bezahlung. Wir sind überzeugt, dass man das besser erreichen kann, als über eine Anwesenheitsprämie, die den Fehlanreiz setzt, krank zur Arbeit zu erscheinen.
- Marcel Schmidt und Jaqueline Hörlöck,
SSW-Ratsfraktion Kiel

Sparen bei Sanierungen ist nicht nachhaltig

Der Bauindustrieverband Hamburg Schleswig-Holstein hat sich mit einem Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Inneres und Gleichstellung der Landeshauptstadt Kiel gewandt. Darin kritisiert dessen Geschäftsführer die Pläne der Stadt, jährlich 3 Millionen Euro beim Straßenunterhalt einsparen zu wollen sowie eine Kürzung von Investitionen in die Infrastruktur um ein Drittel.

Der Verband warnt davor, dass bei ausbleibenden Sanierungen im Straßenbau die Folgekosten umso höher ausfallen werden, da die Beschädigungen an der Straße auf die tieferen Schichten übergreifen, deren Reparatur im Endeffekt umso kostspieliger wird.

Natürlich handelt es sich beim Bauindustrieverband Hamburg Schleswig-Holstein um einen Branchenverband, der die Interessen seiner Mitglieder vertritt. Dennoch sollten die Bedenken des Verbandes nicht leichtfertig beiseite geschoben werden. Immerhin bestätigt der Branchenverband unsere bereits vor zwei Wochen öffentlich gemachten Befürchtungen (vgl. Pressemitteilung ‚Baustellenfreier OB-Wahlkampf: keinen Sanierungsstau riskieren‘).

Wenn notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur ausbleiben, der Schaden zunimmt und die Folgekosten die kurzfristige Ersparnis deutlich übersteigen, tun wir weder uns selbst noch den kommenden Generationen einen Gefallen, die nicht nur die jetzigen Schäden, sondern obendrauf auch noch die Folgeschäden beseitigen müssen.
Gerade nach dem teilweisen Einsturz der Carolabrücke in Dresden sollte die Erkenntnis republikweit greifen, dass das Kaputtsparen der Infrastruktur unseres Landes keine schlaue Idee ist. Deswegen müssen wir auch in Kiel davor warnen, für eine schwarze Null auf dem Papier die Funktionsfähigkeit unserer Straßen und Kanäle auf Generationen hinweg zu beschädigen.
„Sparen bei Sanierungen geht in der Regel auf Kosten der kommenden Generationen. Das ist nicht der richtige Ansatz, um einen städtischen Haushalt nachhaltig zu konsolidieren.
- Marcel Schmidt
Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel

Wohnraumschutz ist Mieterschutz

Als Reaktion auf das Anfang Juli in Kraft getretene Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz hat die Landeshauptstadt Kiel eine Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ausgearbeitet, die heute der Ratsversammlung zum Beschluss vorgelegt wird. Dadurch bekommt die Stadt unter anderem die Möglichkeit, Bußgelder gegen Eigentümer*innen zu verhängen, die ihre vermieteten Wohnimmobilien verwahrlosen und die Mieter*innen mit den Problemen allein lassen.

In der Vergangenheit gab es in Kiel immer wieder Fälle, in denen der Stadtverwaltung die Hände gebunden waren, wenn Eigentümer von vermieteten Wohnimmobilien nicht auf Beschwerden ihrer Mieter*innen reagierten und sie – mitunter buchstäblich – im Regen stehen ließen. Wir begrüßen es sehr, dass die Verwaltung jetzt ein Instrument an die Hand bekommt, mit dem sie im Sinne der Mieter*innen in Kiel eingreifen kann. Eigentum verpflichtet und im Fall von Wohnraum sehen wir eine besondere Pflicht, da die Wohnverhältnisse eines Menschen stets unmittelbar mit dessen Lebensqualität verknüpft sind, was gerade im Falle von Mängeln besonders deutlich zutage tritt.

Das neue Landesgesetz und die Satzung der Stadt als dessen Ausführungsinstrument begrüßen wir deshalb ausdrücklich, da die bisher verfügbaren Mechanismen zum Schutz des Wohnraums in Kiel noch nicht ausreichen. Wir werden die Anwendung der Satzung eng begleiten und hoffen, dass es hilft, die Lebensverhältnisse in schwierigen Mietverhältnissen zu verbessern. Nach wie vor ändert aber auch ein besserer Wohnraumschutz nichts daran, dass insgesamt noch viel zu viel Wohnraum – vor allem bezahlbarer und geförderter – in Kiel fehlt. Es wäre schön, wenn das Land auch hier mehr Hilfe leisten würde.
„Wir müssen jedes Rad in Bewegung setzen, um die Wohnraumsituation in Kiel zu verbessern. Eine Zweckentfremdungssatzung schützt Mieter*innen und leistet einen Beitrag für mehr und besseren Wohnraum. Dieses neue Instrument der Verwaltung begrüßen wir ausdrücklich.
- Marcel Schmidt
Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel
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